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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15   

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https://dejure.org/2015,33929
LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15 (https://dejure.org/2015,33929)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15 (https://dejure.org/2015,33929)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15 (https://dejure.org/2015,33929)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06

    Bestellung - Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    Bestehen am Schluss der Anhörung miteinander unvereinbare Rechtspositionen der Betriebsparteien, wäre es eine sinnlose Förmelei, von der die Bildung der Einigungsstelle anstrebenden Seite gleichwohl erneut einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu verlangen (vgl. Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 26).(Rn.21).

    Bestehen dagegen am Schluss der Anhörung miteinander unvereinbare Rechtspositionen der Betriebsparteien, wäre es eine sinnlose Förmelei, von der die Bildung der Einigungsstelle anstrebenden Seite gleichwohl erneut einen außergerichtlichen Einigungsversuch zu verlangen (vgl. Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 26).

    Erst der Spruch der Einigungsstelle unterliegt der vollen Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99, zu B I 1 a, 2 a; Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 22).

    Für die Bestellung der Einigungsstelle genügt es daher, dass der Wirtschaftsausschuss eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten verlangt hat und dass zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine Meinungsverschiedenheit über deren Berechtigung und/oder Erfüllung besteht (vgl. LAG Niedersachsen 3. November 2009 - 1 TaBV 63/09, Rn. 20; Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 23).

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    mit der endgültigen Stilllegung des Betriebs oder mit der endgültigen Zusammenlegung des Betriebs mit einem anderen Betrieb wandelt sich das originäre Vollmandat des Betriebsrats in ein Restmandat nach § 21b BetrVG um (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05, Rn. 23 ff.).(Rn.27).

    Zu diesem Zeitpunkt wandelt sich das originäre Vollmandat des Betriebsrats in ein Restmandat nach § 21b BetrVG um (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05, Rn. 23 ff.).

  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    Bestehen am Schluss der Anhörung der Beteiligten im Einigungsstellenbesetzungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten der Betriebspartner, kann selbst bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht noch ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden (vgl. LAG Hamm 18. Juli 2007 - 10 TaBV 71/07, Rn. 62).(Rn.32).

    Bestehen am Schluss der Anhörung der Beteiligten im Einigungsstellenbesetzungsverfahren miteinander unvereinbare Ansichten der Betriebspartner, kann selbst bei zunächst nicht ausreichenden innerbetrieblichen Verhandlungen nicht noch ein erneuter innerbetrieblicher Einigungsversuch verlangt werden (vgl. LAG Hamm 18. Juli 2007 - 10 TaBV 71/07, Rn. 62).

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13, Rn. 17).(Rn.18).

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13, Rn. 17).

  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    Erst der Spruch der Einigungsstelle unterliegt der vollen Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99, zu B I 1 a, 2 a; Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 22).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (vgl. BAG 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89, zu B I 5 der Gründe, mwN).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    Diese Zielsetzung erfordert ein unkompliziertes Bestellungsverfahren ohne zeitraubende Prüfung schwieriger Rechtsfragen (vgl. BAG 24. November 1981 - 1 ABR 42/79, zu B 1 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09

    Einigungsstelle zur Auskunftserteilung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    Für die Bestellung der Einigungsstelle genügt es daher, dass der Wirtschaftsausschuss eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten verlangt hat und dass zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine Meinungsverschiedenheit über deren Berechtigung und/oder Erfüllung besteht (vgl. LAG Niedersachsen 3. November 2009 - 1 TaBV 63/09, Rn. 20; Hessisches LAG 14. Februar 2006 - 4 TaBV 1/06, Rn. 23).
  • LAG Hamm, 04.10.2010 - 13 TaBV 74/10

    Gerichtliche Bestimmung des Vorsitzenden der Einigungsstelle ohne Bindung an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15
    § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat keine Anspruchsqualität, so dass es jedem Betriebspartner überlassen bleibt, im konkreten Einzelfall die Kommunikation abzubrechen und zur Beilegung aufgetretener Meinungsverschiedenheiten auf die Bildung einer Einigungsstelle hinzuwirken (so zutreffend LAG Hamm 4. Oktober 2010 - 13 TaBV 74/10, zu I der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15

    Anfechtung Sozialplan - Spruch der Einigungsstelle - Transfergesellschaft

    Da der verfahrensgegenständliche Spruch der Einigungsstelle hiernach unwirksam ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob die Einigungsstelle zu Recht Abfindungsbeträge, die als eine substanzielle Milderung der Nachteile anzusehen wären, im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin und dem erforderlichen "Gleichlauf von Zurechnung und Innenhaftung" als Voraussetzung für einen Bemessungsdurchgriff (vgl. Ahrendt, RdA 2012, 340ff m.w.N.) zu Recht als wirtschaftlich unvertretbar angesehen oder ob hier angesichts der Finanzierung in der Vergangenheit und etwa hieraus folgender Ansprüche auch betreffend einen Sozialplan zumindest noch Auskunftsansprüche offen sind (vgl. zur Einsetzung einer Einigungsstelle wegen möglicher Unterrichtungsrechte des Wirtschaftsausschusses LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15 -, juris; vgl. zu teilweise angenommenen weitergehenden Auskunftsansprüchen nach § 17 Ab. 3a KSchG im Rahmen des Konsultationsverfahrens LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2015 - 10 Sa 1604/15, 10 Sa 1920/15 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2022 - 26 Ta 6090/22

    Gegenstandswert für Verfahren nach § 100 ArbGG - Einsetzung einer Einigungsstelle

    Ob die Wirksamkeit der Bestellung des Wirtschaftsausschusses überhaupt Gegenstand des Verfahrens nach § 100 ArbGG sein kann, ist umstritten (ablehnend: LAG Köln 27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16, Rn. 69; Hessisches LAG 1. August 2006 - 4 TaBV 111/06, Rn. 34; LAG Niedersachsen 19. Februar 2013 - 1 TaBV 155/12, Rn 19; bejahend: LAG Baden-Württemberg 7. Oktober 2020 - 10 TaBV 2/20, Rn. 47; vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15, Rn. 26).(Rn.8).

    Ob die Wirksamkeit der Bestellung des Wirtschaftsausschusses überhaupt Gegenstand des Verfahrens nach § 100 ArbGG sein kann, ist umstritten (ablehnend: LAG Köln 27. Mai 2016 - 10 TaBV 28/16, Rn. 69; Hessisches LAG 1. August 2006 - 4 TaBV 111/06, Rn. 34; LAG Niedersachsen 19. Februar 2013 - 1 TaBV - 155/12, Rn 19; bejahend: LAG Baden-Württemberg 7. Oktober 2020 - 10 TaBV 2/20, Rn. 47; vgl. dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 23. Juli 2015 - 26 TaBV 857/15, Rn. 26).

  • LAG Köln, 27.05.2016 - 10 TaBV 28/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Für die Bestellung der Einigungsstelle genügt es daher, dass der Wirtschaftsausschuss eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten verlangt hat und das zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine Meinungsverschiedenheit über deren Berechtigung und/oder Erfüllung besteht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2015 - 26 TaBV 857/15 - ).
  • ArbG München, 19.10.2021 - 10 BV 21/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - offensichtliche Unzuständigkeit der

    Ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (so LAG Berlin-Brandenburg vom 23.07.2015, 26 TaBV 857/15).
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